- Seit 1.1.2016 gibt es eine Rauchmelderpflicht in Niedersachsen.
Rauchmelder müssen mindestens in
- Schlafräumen,
- Kinderzimmern und
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
vorhanden sein.Verantwortlich ist für den Einbau:
für die Betriebsbereitschaft:
- der Mieter, Pächter, sonstige
Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche
Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, der
Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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