Das Niedersächsische Brandschutzgesetzes verpflichtet die
Gemeinden, den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistungen in ihrem
Gebiet sicherzustellen.
Dazu
haben sie insbesondere
- eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
- für die Aus- und
Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen,
- die für die
Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen,
Mittel und Geräte bereitzuhalten,
- Alarm- und
Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen
durchzuführen.
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bei uns ist
die Samtgemeinde Oberharz für die Sicherstellung des Brandschutzes
gem. Niedersächsischem Brandschutzgesetz zuständig
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Gemeindebrandmeister
(Andreas Hoppstock)
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Freiwillige
Feuerwehr Samtgemeinde Oberharz
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die Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde
Oberharz besteht aus 5
selbständigen Ortsfeuerwehren, die alle gemeinsam dem
Gemeindebrandmeister
unterstehen
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Ortsfeuerwehr
Altenau
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Ortsbrandmeister
Uwe Hoppstock
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Einsatzabteilung
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Jugendabteilung
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Alters-
und Ehrenabteilung
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Ortsfeuerwehr
Buntenbock
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Ortsbrandmeister
Frank Keinert
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Einsatzabteilung
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Jugendabteilung
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Alters-
und Ehrenabteilung
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Ortsfeuerwehr
Clausthal-Zellerfeld
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Ortsbrandmeister
Thomas Bremer
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Einsatzabteilung
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Jugendabteilung
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Alters-
und Ehrenabteilung
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Ortsfeuerwehr
Schulenberg
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Ortsbrandmeister
Dietmar Böhm
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Einsatzabteilung
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Alters-
und Ehrenabteilung |
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Ortsfeuerwehr
Wildemann
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Ortsbrandmeister
Thomas Sudhoff
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Einsatzabteilung
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Jugendabteilung
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Alters-
und Ehrenabteilung
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die einzelnen Ortsfeuerwehren werden vom
jeweiligen Ortsbrandmeister geleitet
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Die Bereitstellung des erforderlichen
Personals erfolgt auf freiwilliger, ehrenamtlicher Ebene. Daher auch
der Begriff "Freiwillige Feuerwehr".
Noch gibt es genügend Bürger, die sich um das
Wohl der Allgemeinheit
sorgen und freiwillig in den Feuerwehren tätig sind. Sollte dies
einmal
nicht der Fall sein, hätte die Samtgemeinde Oberharz die
Möglichkeit,
eine Pflichtfeuerwehr ins Leben zu rufen. Dazu könnte Sie
Bürger der
Gemeinde dazu verpflichten, den Dienst in der Feuerwehr aufzunehmen. -
Wollen wir hoffen, das es dazu niemals kommen wird.
Die Bereitstellung der
erforderlichen Geräte, Ausrüstungsgegenstände und
Bekleidungen ist für die Gemeinde dagegen mit Kosten verbunden.
Damit die Kosten z.B. für die erforderliche
Schutzausrüstung der Feuerwehrleute nicht unnötig steigen,
gibt es bei uns eine zentrale Bekleidungskammer, die alle
zugehörigen Ortsfeuerwehren versorgt.
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