Die
Dienstvorschriften beschränken
sich bewusst auf solche
Festlegungen, die für eine geordnete Ausbildung der taktischen
Einheiten und des einzelnen Mannes unbedingt erforderlich sind.
Weitergehende Festlegungen sollten im Hinblick auf die angestrebte
eigenverantwortliche Mitarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten
nicht getroffen werden. Soweit Einzelheiten bestimmter Tätigkeiten
nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Im
Ausbildungsdienst ist auf formale Festlegungen ("Schulübungen") zu
verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen
befreite
Ausbildung durchgeführt werden und der Feuerwehrmann praxisnah auf
seine Tätigkeit vorbereitet werden.
Zu beachten ist ferner,
dass als Trupp im Sinne einer taktischen Einheit oder Fahrzeugbesatzung
stets die aus einem Führer und zwei Männern (1/2) bestehende
Einheit zu
verstehen ist. Der Arbeits-, Schlauch-, Tauch- usw. Trupp kann eine
Einheit unterschiedlicher Stärke sein; seine Zusammensetzung
richtet
sich nach dem jeweiligen Einsatzauftrag.
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