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..::: Ausbildung FwDV 4
Einleitung
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst auf solche Festlegungen, die für eine geordnete Ausbildung der taktischen Einheiten und des einzelnen Mannes unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen sollten im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten nicht getroffen werden. Soweit Einzelheiten bestimmter Tätigkeiten nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Im Ausbildungsdienst ist auf formale Festlegungen ("Schulübungen") zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung durchgeführt werden und der Feuerwehrmann praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.

Zu beachten ist ferner, dass als Trupp im Sinne einer taktischen Einheit oder Fahrzeugbesatzung stets die aus einem Führer und zwei Männern (1/2) bestehende Einheit zu verstehen ist. Der Arbeits-, Schlauch-, Tauch- usw. Trupp kann eine Einheit unterschiedlicher Stärke sein; seine Zusammensetzung richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzauftrag.

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