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..::: Verwaltungsgericht gegen
Ausschluss |
Wie kürzlich der Goslarschen Zeitung zu entnehmen war, fand am 19. Juli 2006 beim Verwaltungsgericht in Braunschweig die Verhandlung über die Klage von Manfred Diester gegen den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr Clausthal-Zellerfeld statt. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Klage stattgegeben wird und der Ausschluss aus der Feuerwehr unwirksam ist. Damit ist Manfred Diester auch weiterhin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, mit allen Rechten und Pflichten. Nach Auffassung des Gerichtes hat es keine dauerhafte Störung des Dienstbetriebes gegeben, die einen Ausschluss rechtfertigen würde. Eine Gemeinschaft wie die Feuerwehr muss nach Auffassung des Gerichtes mit solchen Störungen umgehen können. Bleibt zu hoffen, dass sich die Richter nicht getäuscht haben und die zerstrittenen Parteien nach dem Urteil wieder zueinander finden um künftig wieder vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. |
©Hans-Jürgen
Koch, Webmaster Freiwillige
Feuerwehr Clausthal-Zellerfeld 19.07.2006 |